Maklervollmacht und Maklerauftrag

Der Versicherungsmakler ist Sachwalter seines Kunden und damit unabhängig und objektiv. Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch die Maklervollmacht.

Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden zu beauftragen und die notwendige Korrespondenz hierzu zu führen. Der Umfang meiner Dienstleistung ist im Maklerauftrag beschrieben. Für mich ist das gegenseitige Vertrauen die Basis der Zusammenarbeit. Deshalb können Maklervollmacht und Maklerauftrag beidseitig ohne Einhaltung besonderer Kündigungsfristen gekündigt werden.